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entsendung.admin.ch ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedin-gungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen. Sie richtet sich sowohl an Schweizer als auch an auslän-dische Unternehmen. Aber auch Arbeitnehmende erhalten hier viele interessante Hinweise.
entsendung.admin.ch unterstützt ausländische Arbeitgeber, die sich bei einer Mandatübernahme in der Schweiz korrekt verhalten möchten, durch Beantwortung der meisten Fragen, die sie sich in diesem Zusammenhang stellen. So erfahren die Unternehmen zum Beispiel, wie ein Meldeverfahren abläuft oder welche Mindestlöhne in den betreffenden Branchen und Kantonen gelten und eingehalten werden müssen.
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Ausserdem findet der Besucher von entsendung.admin.ch weiterhelfende Links und Kontaktadressen für zusätzliche Informationen.
Wenn Sie zur Erbringung einer Dienstleistung in der Schweiz Arbeitnehmende vorübergehend entsenden, damit sie hier einen Arbeitseinsatz leisten oder in einer Ihrer Niederlas- sungen arbeiten, dann müssen Sie sich an bestimmte orts- und branchenübliche minimale Arbeits- und Lohnbedingungen halten.
In der Tat kann auf Grund des Bundesgesetzes über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt kontrolliert werden. Zudem sieht dieses Gesetz bei wiederholtem Missbrauch die Möglichkeit vor, zwingende Mindestlöhne festzusetzen.
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Achtung!
Die Branchen Gerüstbau, Maler- und Gipsergewerbe, Gebäudetechnik, Isoliergewerbe, Ausbaugewerbe in den Kantonen Basel-Stadt, Baselland und Solothurn und Plattenlegergewerbe des Kantons Tessins kennen die so genannte Kautionspflicht. Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen mit einer Kautionspflicht die auf diesen Aufgabenkreis spezialisierte "Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS" mit der Umsetzung der einzelnen Kautionspflichten beauftragt.
Die ZKVS hat am 1. August 2011 damit begonnen, die einzelnen betroffenen Betriebe im In- und Ausland zu kontaktieren. Die kautionspflichtigen Betriebe müssen also nicht selber aktiv werden. Sie werden individuell per Fax, E-Mail oder Brief unter Beilage eines Merkblatts und einer Muster-Garantieurkunde umfassend über die allgemeinverbindlich erklärte Kautionspflicht sowie deren konkrete Abwicklung informiert.
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Die beliebtesten Funktionen:
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