Status der Selbstständigerwerbenden |
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Der Status als selbst- ständigerwerbende Person verlangt nach der Erfüllung bestimmter Kriterien. Insbesondere geht es darum, ob die Ausübung einer selbst- ständigen Erwerbstätigkeit bewilligt wurde oder die entsprechende Eintragung in ein Berufsregister erfolgte, ob die betreffende Person bei den Sozialversicherungen im Inland / Ausland eingetragen und als selbstständigerwerbend anerkannt wird, ob eigenes Material und (eventuell) eine eigene Mehrwertsteuernummer vorhanden sind. Selbstständigerwerbende müssen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Schweiz ihren Status nachweisen können, ausserdem schreibt das Gesetz vor, dass auch gegenüber den Kontrollorganen auf deren Verlangen hin ein Nachweis erbracht werden muss. Beachten Sie, dass sich der Begriff der Selbständigkeit nach schweizerischem Recht bestimmt. Ausserdem wird bei der Überprüfung Ihres Status in der Schweiz jeweils die konkrete Arbeitssituation beurteilt und nicht der Status, welchen Sie in Ihrem Herkunftsland haben. Daher ist es möglich, dass Sie in Ihrem Herkunftsland selbständig sind, in der Schweiz jedoch nach schweizerischem Recht als unselbständig eingestuft werden. |
Der Nachweis kann z.B. mittels folgender Dokumente verlangt werden:
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