Ausländerrecht |
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Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Verordnung vom 22. Oktober 2008 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Weisungen Weisungen über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs |